Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg ist unwirksam

Kategorie: Steuern und Recht | 22. März 2024

Die Regelung der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg, wonach Beamtinnen und Beamten des Landes jährlich ein nach Besoldungsgruppen gestaffelter Betrag von der Beihilfe zu krankheitsbedingten Aufwendungen abgezogen wird, wahrt nicht die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes vom Vorbehalt des Gesetzes und ist deshalb unwirksam. So entschied das BVerwG (Az. 5 C 5.22).

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Quelle: www.datev.de

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