Beim Straßenumzug gestürzt: Klage gegen die Gemeinde bleibt ohne Erfolg

Kategorie: Steuern und Recht | 27. Februar 2025

Das LG Frankenthal hatte sich mit der Absicherung einer Umzugsstrecke bei einem Straßenumzug befasst. Die zuständige Gemeinde müsse eine Straße wegen einer nur einmal jährlich stattfindenden Veranstaltung nicht besonders absichern. Es gelten vielmehr die üblichen Maßstäbe der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen und Plätzen (Az. 3 O 88/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH: Mithilfe einer Pool-Finanzierung angeschaffte Investmentanteile . . . ...

Ein für die Anwendung des Abzugsverbots des § 3c Abs. . . . ... [weiterlesen]

BFH: Wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne des . . . ...

Die Tilgung eines von dem Ehegatten des Zulageberechtigten aufgenommenen Darlehens . . . ... [weiterlesen]

Archiv