Beinbruch eines Hundes beim Ballspiel: Zur Haftung eines Dritten
Kategorie: Recht | 3. April 2019
Erleidet ein junger Hund beim Springen nach einem Ball einen Bruch, ist dies ein „gänzlich unwahrscheinliches Ereignis“ und nicht dem Werfer zuzurechnen. Die Erlaubnis des Halters zum Ballspiel steht einer Zurechnung der Spielfolgen an Dritte entgegen, stellte das OLG Frankfurt klar (Az. 6 U 166/18).
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Quelle: www.datev.de