Beitragsrecht: Bauarbeiter regelmäßig abhängig beschäftigt

Kategorie: Steuern und Recht | 7. April 2025

Bauarbeiter, die auf Baustellen einfache Arbeiten verrichten, einen festen Stundenlohn erhalten und am Markt nicht erkennbar unternehmerisch auftreten, sind regelmäßig abhängig Beschäftigte, für welche die Baufirmen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten haben. Dies entschied das LSG Hessen (Az. L 8 BA 4/22, L 8 BA 62/22, L 8 BA 64/21).

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Quelle: www.datev.de

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