Bekämpfung unzulässiger Kapitalanlagegenossenschaften

Kategorie: Recht | 26. August 2020

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine Bundesratsinitiative zur Bekämpfung unzulässiger Kapitalanlagegenossenschaften beschlossen. Um künftigen Missbrauch des Genossenschaftswesens zu verhindern, sollen Qualitätskontrollen verbessert sowie der Anteil der nur investierenden Mitglieder auf unter 50 Prozent begrenzt werden.

Weitere Informationen: Bekämpfung unzulässiger Kapitalanlagegenossenschaften

Quelle: www.datev.de

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