Bekanntgabe des Einbaus der beanstandeten Motorsteuerungssoftware lässt die Sittenwidrigkeit und Täuschung entfallen
Kategorie: Recht | 10. Dezember 2019
Der Käufer eines vom sog. Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeugs kann von der Motor- und Fahrzeugherstellerin keinen Schadensersatz verlangen, wenn er das Fahrzeug erst nach öffentlichem Bekanntwerden des Manipulationsvorwurfs erworben hat. So entschied das OLG Koblenz (Az. 3 U 948/19).
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Quelle: www.datev.de