Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers Entschädigungsanspruch

Kategorie: Recht | 14. Februar 2019

Führt ein öffentlicher Arbeitgeber nach einer Stellenausschreibung Auswahlgespräche durch, sind schwerbehinderte Bewerber auch dann zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen, wenn die Stelle nur intern ausgeschrieben wurde. Bewirbt sich der Bewerber um mehrere Stellen mit identischem Anforderungsprofil, ist für jede Bewerbung ein Vorstellungsgespräch zu führen; die Einladung zu nur einem Gespräch ist nur ausreichend, wenn das Auswahlverfahren identisch ist, die Auswahlkommissionen sich aus denselben Personen zusammensetzen und zwischen den jeweiligen Auswahlentscheidungen nur wenige Wochen liegen. So das LAG Berlin-Brandenburg (Az. 21 Sa 1643/17).

Weitere Informationen: Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers Entschädigungsanspruch

Quelle: www.datev.de

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