Berechnung von Hartz IV-Leistungen – Berücksichtigung von Einkünften aus einem Hobby

Kategorie: Recht | 19. September 2017

Einkünfte aus einem Hobby sind bei der Berechnung von Hartz IV-Leistungen ohne Gegenrechnung der für das Hobby angefallenen Ausgaben zu berücksichtigen, wenn die Ausübung des Hobbys für einen SGB II-Leistungsbezieher unangemessen ist. So das SG Halle (Az. S 17 AS 1033/14).

Weitere Informationen: Berechnung von Hartz IV-Leistungen – Berücksichtigung von Einkünften aus einem Hobby

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Ausstellung von Rechnungen – Angabe von . . . ...

Das BMF gibt die Änderung des UStAE vom 1. Oktober . . . ... [weiterlesen]

Deutsche Wirtschaft stagniert 2025 – Investitionskrise . . . ...

Schwache Industrie, rückläufige Investitionen und eine getrübte Außenwirtschaft: Die deutsche . . . ... [weiterlesen]

Archiv