Berechnung von Hartz IV-Leistungen – Berücksichtigung von Einkünften aus einem Hobby
Kategorie: Recht | 19. September 2017
Einkünfte aus einem Hobby sind bei der Berechnung von Hartz IV-Leistungen ohne Gegenrechnung der für das Hobby angefallenen Ausgaben zu berücksichtigen, wenn die Ausübung des Hobbys für einen SGB II-Leistungsbezieher unangemessen ist. So das SG Halle (Az. S 17 AS 1033/14).
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Quelle: www.datev.de