Bereitstellung von Fernsehsendungen in der Cloud ohne Zustimmung der Inhaber der Urheberrechte oder der verwandten Schutzrechte rechtswidrig
Kategorie: Recht | 29. November 2017
Die Zurverfügungstellung von in einer „Cloud“ gespeicherten Kopien von Fernsehprogrammen muss vom Inhaber der Urheberrechte oder der verwandten Schutzrechte erlaubt werden. So entschied der EuGH (Rs. C-265/16).
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Quelle: www.datev.de