Berliner Besoldung nicht amtsangemessen

Kategorie: Recht | 22. September 2017

Die Besoldung von Berliner Richtern und Beamten war in den vergangenen Jahren in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. So entschied das BVerwG und legte dem BVerfG acht Verfahren zur Besoldung im Land Berlin zur Entscheidung vor (Az. 2 C 56.16 u. a.).

Weitere Informationen: Berliner Besoldung nicht amtsangemessen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Busfahrer verursacht grob fahrlässig schweren Verkehrsunfall . . . ...

Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands . . . ... [weiterlesen]

Bundestag beschließt Umsetzung einer EU-Verbraucherkreditrichtlinie . . .

Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der . . . ... [weiterlesen]

Archiv