Berliner Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmenverordnung greift nicht unverhältnismäßig in anwaltliche Berufsfreiheit ein

Kategorie: Recht | 9. April 2020

Das OVG Berlin-Brandenburg hat den Beschluss des VG Berlin, wonach die Berliner Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmenverordnung nicht unverhältnismäßig in anwaltliche Berufsfreiheit eingreift, bestätigt (Az. 11 S 20/20).

Weitere Informationen: Berliner Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmenverordnung greift nicht unverhältnismäßig in anwaltliche Berufsfreiheit ein

Quelle: www.datev.de

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