Berliner Senat beschließt landesrechtliche Regelungen zur Mietenbegrenzung ins Abgeordnetenhaus einzubringen

Kategorie: Recht | 27. November 2019

Der Berliner Senat hat am 26.11.2019 beschlossen, den Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung ins Abgeordnetenhaus einzubringen. Das Mietengesetz gilt für rund 1,5 Millionen Berliner Mietwohnungen. Ausgenommen sind Wohnungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten zur Modernisierung und Instandsetzung geförderte Wohnungen mit Mietpreisbindung, Wohnheime, Trägerwohnungen sowie alle ab Anfang 2014 erstmals bezugsfertigen Neubauten.

Weitere Informationen: Berliner Senat beschließt landesrechtliche Regelungen zur Mietenbegrenzung ins Abgeordnetenhaus einzubringen

Quelle: www.datev.de

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