Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 EStG
Kategorie: Steuern und Recht | 15. Oktober 2025
Durch das JStG 2024 vom 2. Dezember 2024 wurde § 33a Absatz 1 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2025 erweitert. Das BMF hat daher sein Schreiben vom 6. April 2022 (BStBl I 2022 S. 623) überarbeitet. Es ist ab dem VZ 2025 anzuwenden (Az. IV C 3 – S 2285/00031/001/024).
Quelle: www.datev.de

