Berücksichtigung von Patienteninteressen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Medikamentenmehrverordnung
Kategorie: Recht | 21. August 2017
Laut SG Stuttgart muss im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Medikamentenmehrverordnung gegebenenfalls eine Abwägung mit den Patienteninteressen stattfinden (Az. S 24 KA 7/14).
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Quelle: www.datev.de