Berufsfeuerwehrleute erhalten finanzielle Entschädigung oder Freizeitausgleich für geleistete Rufbereitschaft

Kategorie: Recht | 13. März 2020

Das OVG Niedersachsen hat den Klagen von zwölf Berufsfeuerwehrleuten der Stadt Oldenburg vollumfänglich stattgegeben, den Klagen von fünf Berufsfeuerwehrleuten der Stadt Osnabrück teilweise stattgegeben und die beklagten Städte verurteilt, ihnen eine finanzielle Entschädigung oder Freizeitausgleich für geleisteten Bereitschaftsdienst zu gewähren (Az. 5 LB 49/18, 5 LB 62/18 u. a.).

Weitere Informationen: Berufsfeuerwehrleute erhalten finanzielle Entschädigung oder Freizeitausgleich für geleistete Rufbereitschaft

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anwaltliches eEB erbringt Vollbeweis für Zustellungszeitpunkt . . .

Versendet ein Anwalt ein eEB ans Gericht, muss er sehr . . . ... [weiterlesen]

Badeunfall durch Wasserrutsche mit schweren gesundheitlichen . . . ...

Haften das Schwimmbad und die Hersteller einer Wasserrutsche für gesundheitliche . . . ... [weiterlesen]

Archiv