Berufsfeuerwehrleute erhalten finanzielle Entschädigung oder Freizeitausgleich für geleistete Rufbereitschaft
Kategorie: Recht | 13. März 2020
Das OVG Niedersachsen hat den Klagen von zwölf Berufsfeuerwehrleuten der Stadt Oldenburg vollumfänglich stattgegeben, den Klagen von fünf Berufsfeuerwehrleuten der Stadt Osnabrück teilweise stattgegeben und die beklagten Städte verurteilt, ihnen eine finanzielle Entschädigung oder Freizeitausgleich für geleisteten Bereitschaftsdienst zu gewähren (Az. 5 LB 49/18, 5 LB 62/18 u. a.).
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Quelle: www.datev.de