Berufung des Renn-Klubs gegen seine Verurteilung zur Räumung des Rennbahngeländes zurückgewiesen
Kategorie: Recht | 27. Juli 2017
Das OLG Frankfurt am Main hat die Berufung des Renn-Klubs gegen seine Verurteilung zur Räumung des Rennbahngeländes zurückgewiesen und gleichzeitig die Unwirksamkeit des Mietaufhebungsvertrags zwischen der Stadt und der Betreibergesellschaft festgestellt (Az. 2 U 174/16).
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Quelle: www.datev.de