Berufung im Verfahren um Anerkennung von PETA als Tierschutzorganisation zugelassen

Kategorie: Recht | 4. April 2018

Der VGH Baden-Württemberg hat die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zugelassen, das eine Klage des PETA Deutschland e.V. gegen das Land Baden-Württemberg auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation abgewiesen hatte (Az. 1 S 702/18).

Weitere Informationen: Berufung im Verfahren um Anerkennung von PETA als Tierschutzorganisation zugelassen

Quelle: www.datev.de

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