Berufungsbegründung muss nicht als solche bezeichnet werden
Kategorie: Steuern und Recht | 8. Februar 2023
Nicht als Berufungsbegründung bezeichnete Ausführungen können reichen, wenn klar ist, was gemeint ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. So entschied der BGH (Az. VIII ZB 43/22). Darauf wies die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de