Beschluss einer Eigentümergemeinschaft über gemeinschaftliche Rauchwarnmelder nicht ermessensfehlerhaft

Kategorie: Recht | 15. September 2017

Das AG München entschied, dass ein Beschluss einer Eigentümergemeinschaft über die einheitliche Anschaffung und Wartung von Rauchwarnmeldern in der Regel nicht ermessensfehlerhaft ist (Az. 482 C 13922/16 WEG).

Weitere Informationen: Beschluss einer Eigentümergemeinschaft über gemeinschaftliche Rauchwarnmelder nicht ermessensfehlerhaft

Quelle: www.datev.de

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