Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken

Kategorie: Steuern | 2. November 2017

Das BMF hat Stellung genommen zur beschränkten Steuerpflicht und Steuerabzugsverpflichtung bei der Überlassung von Software und Datenbanken durch im Ausland ansässige Anbieter an inländische Kunden (Az. IV C 5 – S-2300 / 12 / 10003 :004).

Weitere Informationen: Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Keine Ermäßigung der Hundesteuer der Stadt . . . ...

Die Inhaberin eines Jagderlaubnisscheins hat keinen Anspruch auf Ermäßigung der . . . ... [weiterlesen]

Kurz vor knapp am Gate – . . . ...

Das LG Frankfurt gab der Klage von fünf Personen statt, . . . ... [weiterlesen]

Archiv