Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar
Kategorie: Recht | 24. Oktober 2019
Der strafbare Besitz von Kinderpornographie durch Lehrer – selbst in geringer Menge – führt in Disziplinarverfahren in aller Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Dies hat das BVerwG entschieden und dabei seine Rechtsprechung zu Fällen dieser Art fortentwickelt (Az. 2 C 3.18, 2 C 4.18).
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Quelle: www.datev.de