Besoldung für Beamte der Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 in Berlin verfassungswidrig

Kategorie: Recht | 11. Oktober 2017

Das OVG Berlin-Brandenburg hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob das für das Land Berlin maßgebliche Besoldungsrecht mit Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes unvereinbar ist, soweit es die Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 in den Kalenderjahren 2009 bis 2016 betrifft (Az. OVG 4 B 33.12 und OVG 4 B 34.12).

Weitere Informationen: Besoldung für Beamte der Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 in Berlin verfassungswidrig

Quelle: www.datev.de

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