Besonderer Vermögensschutz bei Opfern von Gewalttaten
Kategorie: Recht | 5. Mai 2020
Das BSG hatte zu entscheiden, ob Vermögen, das aus Zahlungen einer Grundrente an ein Opfer einer Gewalttat angespart worden ist, aufgebraucht werden muss, bevor ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht (Az. B 8 SO 12/18 R).
Weitere Informationen: Besonderer Vermögensschutz bei Opfern von Gewalttaten
Quelle: www.datev.de