Bestandskräftige „Altanschließerbescheide“ müssen nicht aufgehoben werden
Kategorie: Recht | 13. November 2019
Das OVG Berlin-Brandenburg entschied, dass der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband und der Wasser- und Abwasserzweckverband Werder/Havelland nicht verpflichtet sind, bestandskräftig gewordene Anschlussbeitragsbescheide aufzuheben, wenn sie nach dem Beschluss des BVerfG vom 12.11.2015 als rechtswidrig erscheinen (Az. 9 B 40.18 und 9 B 11.19).
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Quelle: www.datev.de