Bestandskräftiger Gebührenbescheid gilt trotz verfassungswidriger Rechtsgrundlage weiter

Kategorie: Recht | 6. Juli 2020

Das rückwirkende Inkrafttreten einer günstigeren Gebührenvorschrift verpflichtet eine Behörde nicht zum Erlass eines neuen Gebührenbescheids, wenn der – auf verfassungswidrigem Recht beruhende – Bescheid bestandskräftig geworden ist. So entschied das VG Mainz (Az. 3 K 896/19).

Weitere Informationen: Bestandskräftiger Gebührenbescheid gilt trotz verfassungswidriger Rechtsgrundlage weiter

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich . . . ...

Das VG Koblenz hat zwei Klagen gegen die Änderung des . . . ... [weiterlesen]

Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im März . . . ...

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen . . . ... [weiterlesen]

Archiv