Bestandskräftiger Gebührenbescheid gilt trotz verfassungswidriger Rechtsgrundlage weiter
Kategorie: Recht | 6. Juli 2020
Das rückwirkende Inkrafttreten einer günstigeren Gebührenvorschrift verpflichtet eine Behörde nicht zum Erlass eines neuen Gebührenbescheids, wenn der – auf verfassungswidrigem Recht beruhende – Bescheid bestandskräftig geworden ist. So entschied das VG Mainz (Az. 3 K 896/19).
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Quelle: www.datev.de