Besteuerung bei Firmensitz-Verlagerung

Kategorie: Steuern | 3. April 2018

Verlagerungen von Firmensitzen ins Ausland ändern nichts an der Besteuerung dieser Unternehmen in Deutschland. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit.

Weitere Informationen: Besteuerung bei Firmensitz-Verlagerung

Quelle: www.datev.de

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