Besteuerung von Versicherungserträgen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG

Kategorie: Steuern | 5. Oktober 2017

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben vom 01.10.2009 (BStBl I S. 1172) durch Einfügen des neuen Abschnitts „IXa. Steuerfreistellung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG“ ergänzt (Az. IV C 1 – S-2252 / 15 / 10008 :011).

Weitere Informationen: Besteuerung von Versicherungserträgen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in . . . ...

Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr . . . ... [weiterlesen]

Preise für Wohnimmobilien im 2. Quartal . . . ...

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 2. . . . ... [weiterlesen]

Archiv