Bestimmte Form des Masseninkasso wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz unrechtmäßig
Kategorie: Recht | 7. Februar 2020
Das LG München I hat die Klage eines auf die IT-basierte Durchsetzung von Massenschadensfällen spezialisierten Rechtsdienstleistungsunternehmens abgewiesen. Das Unternehmen, das sich die Ansprüche von über 3.000 Spediteuren, die zu hohe Preise für ihre Lkw monierten, abtreten ließ, habe mit seinem Geschäftsmodell gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen und sei nicht aktivlegitimiert, die Forderungen gebündelt einzuklagen (Az. 37 O 18934/17).
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Quelle: www.datev.de