Besucher eines Schwimmbades können keine "Rundum"-Kontrolle erwarten

Kategorie: Recht | 18. Juni 2018

Das OLG Nürnberg hat die Berufung eines Klägers zurückgewiesen, welcher nach einem Unfall, den er nach seinem Vortrag im Sprungbecken des Westbades durch das Verhalten eines Springers erlitten hatte, Schadensersatz von der Stadt Nürnberg verlangte. Von der Beklagten könne nicht verlangt werden, dass diese jeden einzelnen Springer ständig beaufsichtige und jeden einzelnen Sprung gesondert freigebe (Az. 4 U 1455/17).

Weitere Informationen: Besucher eines Schwimmbades können keine "Rundum"-Kontrolle erwarten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Vorabentscheidungsersuchen des BFH an den EuGH: . . . ...

Der BFH hat dem EuGH mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der . . . ... [weiterlesen]

Archiv