Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft

Kategorie: Steuern | 22. Juni 2017

Unter Berücksichtigung der Grundsätze des BFH-Urteils I R 52/13 vom 25.03.2015, wonach die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Mitunternehmerschaft zu einem Betrieb gewerblicher Art führt, hat das BMF die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft erläutert (Az. IV C 2 – S-2706 / 14 / 10001).

Weitere Informationen: Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG . . .

Der Gesetzentwurf dient einer 1-zu-1-Umsetzung des sog. EU-Bankenpakets sowie dem Abbau . . . ... [weiterlesen]

Zuschläge für Zytostatika & Co.: Landessozialgericht . . . ...

Das LSG Berlin-Brandenburg hat in erster Instanz entschieden, dass der . . . ... [weiterlesen]

Archiv