Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft

Kategorie: Steuern und Recht | 5. Mai 2025

Das BMF berücksichtigt bei der Beteiligung von jPöR an einer Personengesellschaft die Grundsätze aus den BFH-Urteilen I R 52/13 vom 25. März 2015 und I R 16/19 vom 18. Januar 2023 (Az. IV C 2 – S 2706/00056/014/035).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Stimmung im Mittelstand tritt auf der . . . ...

Im März hatte sich die Stimmung im deutschen Mittelstand noch . . . ... [weiterlesen]

Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen . . . ...

Das BMF berücksichtigt bei der Beteiligung von jPöR an einer . . . ... [weiterlesen]

Archiv