Betreuer muss nach Kostenübernahmeerklärung Bestattungskosten des verstorbenen Betreuten tragen
Kategorie: Recht | 31. Juli 2018
Ein Betreuer, der für den verstorbenen Betreuten einen Bestattungsauftrag samt Kostenübernahmeerklärung unterschreibt, muss die Bestattungskosten tragen. Das hat der VGH Baden-Württemberg entschieden (Az. 1 S 419/18).
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Quelle: www.datev.de