Betrieb eines Maurer- und Betonbauerhandwerks nur mit Nachweis betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Kenntnisse
Kategorie: Recht | 20. August 2020
Einem Maurergesellen kann die Ausübungsberechtigung für das Maurer- und Betonbauerhandwerk versagt werden, wenn er – neben einer notwendigen sechsjährigen Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Stellung – keine betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse nachweisen kann. So entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 52/20).
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Quelle: www.datev.de