Betriebe können steuermindernde Rückstellung für Altersfreizeit bilden

Kategorie: Steuern und Recht | 25. November 2022

Betriebe, die ihren Mitarbeitern zusätzliche freie Arbeitstage in Form von Altersfreizeit gewähren, können hierfür eine steuermindernde Rückstellung bilden. Dies entschied das FG Köln (Az. 12 K 2486/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion . . .

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 . . . ... [weiterlesen]

EU-Mitgliedstaaten ebnen Weg für die Dekarbonisierung . . . ...

Die EU-Energieministerinnen und -minister haben sich bei ihrem Treffen am . . . ... [weiterlesen]

Fürsorgepflichtverletzung erfordert bei geltend gemachtem „Mobbing“ . . . ...

Ein Beamter kann Anspruch auf Schadensersatz gegen seinen Dienstherrn haben, . . . ... [weiterlesen]

Archiv

Generated by Feedzy