Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich

Kategorie: Steuern und Recht | 18. November 2024

Das FG Münster entschied, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind (Az. 1 V 1757/24 E).

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Quelle: www.datev.de

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