Betriebsratswahl bei Lieferdienst darf stattfinden
Kategorie: Recht | 26. März 2020
Der Antrag eines Lieferdienstes, dem Wahlvorstand mittels einstweiliger Verfügung die Durchführung der für den 02.04.2020 angesetzten Betriebsratswahl zu untersagen, blieb vor dem LAG Düsseldorf erfolglos. Ein Wahlabbruch komme nur in Betracht, wenn die vom Wahlvorstand eingeleitete Betriebsratswahl nichtig sei (Az. 7 TaBVGa 2/20).
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Quelle: www.datev.de