Betriebsratswahl: Fair.die oder Ver.di

Kategorie: Recht | 3. August 2020

LAG Düsseldorf hat der Wahlanfechtung der Gewerkschaft ver.di entsprochen und festgestellt, dass die Betriebsratswahl bei der Arbeitgeberin im Jahr 2018 unwirksam ist. Es dürfe durch die verwandten Kennwörter keine Verwechslungsgefahr zwischen mehreren Vorschlagslisten eintreten (Az. 10 TaBV 42/19).

Weitere Informationen: Betriebsratswahl: Fair.die oder Ver.di

Quelle: www.datev.de

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