Betriebsrentenanpassung – wirtschaftliche Lage – Prognose
Kategorie: Steuern und Recht | 28. Oktober 2025
Die Entscheidung der Commerzbank AG, die Betriebsrenten zum gebündelten Anpassungsstichtag 1. Juli 2022 nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, entsprach billigem Ermessen gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG. So das BAG (Az. 3 AZR 24/25).
Quelle: www.datev.de

