Betriebsrentenanpassungsprüfung – Ausschluss bei Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung
Kategorie: Recht | 11. Dezember 2019
Das BAG hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Vorgaben nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG erfüllt sein müssen, damit der Arbeitgeber von der Verpflichtung zur Prüfung befreit ist, ob Betriebsrenten nach § 16 Abs. 1 BetrAVG zu erhöhen sind (Az. 3 AZR 122/18).
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Quelle: www.datev.de