Betriebsübergang – Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

Kategorie: Recht | 19. Oktober 2017

Ein Wiedereinstellungsanspruch kann lt. BAG grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen. Ob sich in Kleinbetrieben im Einzelfall ausnahmsweise aus § 242 BGB ein Wiedereinstellungsanspruch ergeben kann, bedurfte vorliegend keiner Entscheidung (Az. 8 AZR 845/15).

Weitere Informationen: Betriebsübergang – Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

Quelle: www.datev.de

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