Betriebsunterbrechung oder -verpachtung verhindern ungewolltes Aufdecken stiller Reserven in einer Betriebsaufspaltung

Kategorie: Steuern | 4. September 2019

Durch den Wegfall der personellen und/oder der sachlichen Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung wird eine Betriebsaufgabe beim Besitzunternehmen ausgelöst. Prof. Dr. Hans Ott, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer aus Köln, nahm im Rahmmen seines Fachvortrags bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“ zu diesem Thema Stellung.

Weitere Informationen: Betriebsunterbrechung oder -verpachtung verhindern ungewolltes Aufdecken stiller Reserven in einer Betriebsaufspaltung

Quelle: www.datev.de

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