Betriebsuntersagung für Dieselfahrzeuge mit unzulässiger Abschalteinrichtung rechtmäßig
Kategorie: Recht | 1. April 2019
Das OVG Berlin-Brandenburg hat in mehreren Eilverfahren Entscheidungen des VG Potsdam bestätigt, wonach die auf Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gestützten und jeweils für sofort vollziehbar erklärten Untersagungen des Betriebs von Fahrzeugen mit nicht nachgerüstetem Dieselmotor rechtmäßig sind (Az. 1 S 63.18 u. a.).
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Quelle: www.datev.de