Bewässerung einer Reifenteststrecke fällt nicht unter den niedrigen Gebührensatz für Grundwasserentnahme "zur Beregnung und Berieselung"

Kategorie: Recht | 6. September 2018

Das OVG Niedersachsen hat entschieden, dass die Entnahme von Grundwasser für die Bewässerung einer Reifenteststrecke nicht unter den niedrigen Gebührensatz von 0,007 Euro/m³ für die Verwendung des Grundwassers „zur Beregnung und Berieselung“ fällt, sondern als Grundwasserentnahme „zu sonstigen Zwecken“ mit einem Gebührensatz von 0,09 Euro/m³ einzustufen ist (Az. 9 LC 58/17).

Weitere Informationen: Bewässerung einer Reifenteststrecke fällt nicht unter den niedrigen Gebührensatz für Grundwasserentnahme "zur Beregnung und Berieselung"

Quelle: www.datev.de

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