Bewilligung von Sonntagsarbeit am 3. und 4. Advent war rechtswidrig

Kategorie: Recht | 12. Dezember 2019

Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass eine von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilte Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von jeweils 800 Arbeitnehmern an den letzten beiden Adventssonntagen im Dezember 2015 rechtswidrig war (Az. 4 A 738/18).

Weitere Informationen: Bewilligung von Sonntagsarbeit am 3. und 4. Advent war rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

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