Bewilligung von Sonntagsarbeit am 3. und 4. Advent war rechtswidrig
Kategorie: Recht | 12. Dezember 2019
Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass eine von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilte Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von jeweils 800 Arbeitnehmern an den letzten beiden Adventssonntagen im Dezember 2015 rechtswidrig war (Az. 4 A 738/18).
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Quelle: www.datev.de