Beworbener Flugpreis darf nicht nur für wenige gelten

Kategorie: Recht | 25. November 2019

Vermittler von Flugreisen müssen auf transparente und nachvollziehbare Preisangaben achten. Rabatte, die nur bei Zahlung mit einer wenig verbreiteten Kreditkarte gelten, dürfen daher nicht in den Endpreis eingerechnet werden. So entschied das OLG Dresden nach einer Klage des vzbv (Az. 14 U 754/19).

Weitere Informationen: Beworbener Flugpreis darf nicht nur für wenige gelten

Quelle: www.datev.de

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