Beworbener Flugpreis darf nicht nur für wenige gelten
Kategorie: Recht | 25. November 2019
Vermittler von Flugreisen müssen auf transparente und nachvollziehbare Preisangaben achten. Rabatte, die nur bei Zahlung mit einer wenig verbreiteten Kreditkarte gelten, dürfen daher nicht in den Endpreis eingerechnet werden. So entschied das OLG Dresden nach einer Klage des vzbv (Az. 14 U 754/19).
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Quelle: www.datev.de