Bezeichnung „Geflügel Salami“ irreführend bei Schweinespeck als Zutat

Kategorie: Steuern und Recht | 16. August 2022

Die Bezeichnung „Geflügel Salami“ auf der Vorderseite einer fertigverpackten Salami, die neben Putenfleisch auch Schweinespeck enthält, ist irreführend, weil dadurch der falsche Eindruck erweckt wird, die Salami enthalte ausschließlich Geflügel. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 9 A 517/20).

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Quelle: www.datev.de

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