Bezirkliches Vorkaufsrecht: Auskunftspflicht auch bei Share Deal
Kategorie: Recht | 19. Dezember 2019
Die gegenüber einer Behörde zur Prüfung der Ausübung eines Vorkaufsrechts bestehende Verpflichtung, Unterlagen vorzulegen, gilt auch bei Anteilskäufen einer Grundstücksgesellschaft. Das entschied das VG Berlin (Az. 19 L 566.19).
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Quelle: www.datev.de