Bezirksämter müssen Tierschutzorganisationen umfassend beteiligen

Kategorie: Steuern und Recht | 2. Juli 2021

Die Berliner Bezirksämter müssen verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisationen bei der Erstellung von Verwaltungsvorschriften und Verfahren nach dem Tierschutzgesetz vorerst beteiligen. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. 17 L 225/21).

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Quelle: www.datev.de

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