BFD-Seminarleiterin rentenversicherungsfrei

Kategorie: Recht | 4. Juni 2019

Das LSG Nordrhein-Westfalen entschied, dass eine Tätigkeit als Seminarleiterin anlässlich der pädagogischen Begleitung im Bundesfreiwilligendienst (BFD) nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt (Az. L 8 R 660/16).

Weitere Informationen: BFD-Seminarleiterin rentenversicherungsfrei

Quelle: www.datev.de

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